Fachanwalt für Handelsrecht in Frankreich

Ein Fachanwalt für Handelsrecht in Frankreich berät in der Regel internationale Großunternehmen, sowie kleine und mittlere Betriebe. Auch werden zahlreiche Unterstützungen im Tagesgeschäft angeboten. So übernehmen Kanzleien beispielsweise das Forderungsmanagement oder unterstützen bei Vereinbarungen mit Aktionären. Auch übernehmen sie Beratungen hinsichtlich von Übernahmen, Anteilsabtretungen sowie Maßnahmen zur Reorganisation und Restrukturierung des Unternehmens. Dieser Beitrag zeigt weitere Informationen über das französische Handelsrecht.

Die Vertriebsvereinbarung in Frankreich

Geschäftspartner in Frankreich müssen bei einer langjährigen Vertriebsvereinbarung die Kündigungsfrist der Vertriebsdauer und somit der Geschäftsbeziehung zeitlich anpassen. Gerichte haben seither festgehalten, dass sich die Beurteilung einer Kündigungsfrist einfallbezogen bestimmt. Somit haben die Dauer der Geschäftsbeziehung, die wirtschaftliche Abhängigkeit und das Geschäftsvolumen einen großen Einfluss auf die einzuhaltende Kündigungsfrist der Vertriebsvereinbarung. Als Mittelwert lässt sich jedoch festhalten, mindestens ein Monat Kündigungsfrist pro Vertriebsjahr als realistisch anzusehen ist.

Handelsvertreter im französischen Recht

Gemäß einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes haben Handelsvertreter in Frankreich den Anspruch auf eine Ausgleichszulage, die sie bei Beendigung des Handelsverhältnisses seitens des Auftraggebers geltend machen können. Die Ausgleichszulage entspricht in der Regel die Summe der Provisionseinnahmen der letzten 2 Jahre. Diese Regelung basiert auf dem französischen Handelsgesetzbuch. Der Handelsvertreter verliert jedoch diesen Anspruch, wenn er ihn nicht innerhalb eines Jahres nach der Beendigung bei seinem Auftraggeber geltend macht. Unterstützen kann dabei der Fachanwalt für Handelsrecht in Frankreich. Tatsächlich gelte diese Regelung auch, wenn sich der Handelsvertreter noch in einer Probezeit befinde.

Das französische Mahnverfahren

Einen Fachanwalt für Handelsrecht in Frankreich (Siehe: Anwalt Handelsrecht Frankreich) wird auch das Mahnverfahren seitens seines Auftraggebers unterstützen und übernehmen. Insofern ein Gläubiger einen zivilen- oder handelsrechtlichen Anspruch gegenüber einem Schuldner hat, der dieser Zahlung nicht gemäß der Vereinbarung Folge leistet, kann der Gläubiger das französische Mahnverfahren gegen den Schuldner einleiten. In Frankreich handelt es sich dabei um ein sehr günstiges und einfaches Antragsverfahren, welches von französischen Gerichten ab 40 Euro eröffnet werden kann.

Beendigung von Handelsverträgen in Frankreich

Frankreich hat entschieden, dass bei rechtswidriger Kündigung eines Handelsvertreters, der Schaden durch die verlorene Marktstellung zu ersetzen ist. Dies basiert auf der Grundlage, dass der Handelsvertreter bei rechtswidriger Kündigung seinen Kundenkreis verliere, aber der Auftraggeber in diesem Kundenkreis noch immer Umsätze generieren kann. Diese Regelung ist für beiden Seiten als verbindlich zu betrachten, insofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Eine Umgehung dieser schützenden Vereinbarung für den Handelsvertreter kann auch nicht durch die Gerichtsstandsklausel eines anderen Staates umgangen werden. Der Schadenersatzanspruch muss jedoch innerhalb eines Jahres gegenüber dem Auftraggeber schriftlich geltend gemacht werden.

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Fachanwalt für Handelsrecht in Deutschland