Allerdings brauchen Personen mit einer Gehbehinderung keinen E-Scooter mit Straßenzulassung kaufen. Denn die Zweiräder stellen keine Alternative zu dem Elektromobil oder vergleichbaren Mobilitätshilfen dar. Diese Kleinstelektrofahrzeuge dürfen von Heranwachsenden unter 14 Jahren lediglich unter der Aufsicht von einem Erwachsenen benutzt werden. Um dieses elektronische Gerät im Straßenverkehr zu fahren, benötigt man keinen Führerschein.
Was für Elektro-Scooter-Ausführungen sind im Handel erhältlich?
Elektromobilität gelten als modern. Insbesondere, da die Antriebe dieser Fahrzeuge eine umweltfreundliche Alternative zu dem Verbrennungsmotor darstellen. Die Nachfrage ist bei den Personal Light Electric Vehicles (PLEVs), vereinfacht ebenso Elektro-Roller genannt, besonders hoch. Es gibt Unterschiede bei den Modellen in dem Antrieb und der Ausstattung. Ein Elektro-Scooter ohne Sitz kommt oft in einem herkömmlichen Tretroller-Look daher.
Dieser bietet den Verbrauchern die Gelegenheit, sich stehend mit einem Tempo von höchstens 25 Kilometern je Stunde fortzubewegen. Im Normalfall überzeugen die Ausführungen aufgrund eines ziemlich niedrigen Eigengewichts und können mit wenigen Ausnahmen gefaltet werden. Ein Elektro-Roller mit Sitz macht das Fahren nicht nur im Sitzen, sondern auch im Stehen möglich. In der Regel ist der Sitz höhenverstellbar. Er lässt sich ohne großen Kraft- und Zeitaufwand abnehmen. In vielen Fällen verfügen diese E-Scooter mit Straßenzulassung kaufen. Aus diesem Grund sind sie mit ein paar Sicherheitsfeatures ausgestattet.
Haben Elektro-Scooter eine Straßenzulassung?
Mittlerweile gehören Elektro-Scooter oder E-Tretroller zum Lebensstil in den urbanen Milieus. Bei den wendigen und umweltfreundlichen Kleinstfahrzeugen war die rechtliche Lage lange ungeklärt. Als Erstes bekamen E-Scooter mit einem Sitz und einer Beleuchtung, die über eine Motorleistung von mehr als 500 Watt verfügen, offiziell eine Straßenzulassung. Streng genommen waren Fahrten mit diesen leichteren Elektro-Scootern illegal. Jedoch wurde das von den Behörden für eine lange Zeit geduldet. In dem Jahr 2009 kam in die Sache endlich Bewegung, da die Behörden ebenso die leichten E-Scooter als legal erklärten.
Seitdem kann man E Scooter kaufen mit Zulassung, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Die PLEVs dürfen nicht mehr als 55 Kilogramm wiegen. Des Weiteren ist deren Höhe maximal 140 Zentimeter, deren Länge höchstens 70 Zentimeter und deren Breite maximal 70 Zentimeter. Gestattet wird lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von sechs bis 20 km/h. Elektro-Scooter mit Zulassung dürfen zwei voneinander unabhängige Bremen enthalten, wie die Hand- und die Fußbremse. Erlaubt ist eine Motorleistung von höchstens 500 Watt. E-Tretroller müssen mit einer Beleuchtung ausgerüstet sein, darunter mit einer abnehmbaren Variante. Außerdem sollten die Lichtreflektoren seitlich angebracht sein.
Erfahren Sie mehr zu anderen Freizeitaktivitäten